Leihebedingungen

Der Leihende ist im Falle einer in der Leihperiode enstandenen Beschädigung oder dem Abhandenkommen des geliehenen Equipments gegenüber dem Verleiher und eventuellen Dritten Personen zu 100% haftbar für das Geliehene. Das gilt insbesondere für den Fall einer Übersteuerung d.h. das die Lautstärke permanent übersteuert wurde und sich die Anzeige des Mischpultes ausschließlich im roten Bereich befand und das das Gerät dadurch beschädigt wurde. Dieses umfaßt darüberhinaus den Verdienstausfall des Vermieters während des Reperations- oder Austauschzeitraums des Produktes. Wir vorbehalten uns das Recht Bilder von Euch in Online- und Druckmedien zu veröffentlichen wenn wir den Verdacht haben eines Betrugsversuches von Euch ausgesetzt worden zu sein. Der Leihende verpflichtet sich eine haftende Versicherung für das geliehene Equipment zu gewährleisten. Der Verleiher haftet nicht für eventuelle Brand- oder Personenschäden o.ä., für welche das geliehene Produkt verantwortlich gemacht werden könnte. Dieses gilt auch für den eventuellen Verlust von Kunden in o.g. Fall.

Gesetzt dem Fall, daß das geliehene Equipment nicht funktionstüchtig ist, haftet der Verleiher maximal mit einem Betrag der dem Mietpreis des nicht funktionstüchtigen Produktes entspricht. Dieses gilt jedoch nur wenn der Kunde uns nachweislich telefonisch über die Fehlfunktion des Produktes informiert. Ansonsten verfällt dieser Anspruch. Sollten wir zwecks einer von Ihnen gemeldeten Fehlfunktion ausrücken und es stellt sich heraus, daß das geliehene Produkt einwandfrei und funktionstüchtig war berechnen wir Ihnen zusätzliche Arbeitsstunden und Transportkosten nach unseren geltenden Preisen.

Im Falle eines Gerichtverfahrens im Zusammenhang mit dem Leihen von Equipment verpflichtet sich der Leihende sämtliche hiermit verbundenen Kosten zu tragen inklusive Anwalts- oder Gerichtskosten o.ä., 100% für sowohl den Leihenden als auch den Verleiher. Das geliehene Equipment muß unversehrt und im selben Zustand wie bei der Empfangnahme retourniert werden. Wird dieses nicht eingehalten behält es sich der Verleiher vor eine entsprechende Gebühr für die Reinigung oder die Reparatur von Equipment oder das ordnungsgemäße Aufrollen von Kabeln zu erheben.

Im Falle einer Abbestellung erwarten wir eine schriftliche Abbestellung bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der beabsichtigten Leiheperiode, danach berechnen wir den vollen Leihepreis.

Im Falle das Du/Ihr verhindert seid das Equipment zum vereinbarten Zeitpunkt zu retournieren muß dieses telefonisch abgesprochen sein und wir müssen grünes Licht für die Aktion gegeben haben.

Lieferung/Abholung bedeutet Lieferung/Abholung bis zum vereinbarten Ort und beinhaltet NICHT den Transport zwischen Lieferwagen und Venue. Sorgt dafür das jemand das Equipment an unserem Lieferwagen in Empfang nimmt sonst erheben wir eine extra Gebühr von 250 DKK.

Im Falle einer Verspätung Euerseits berechnen wir eine Wartepauschale von 125 DKK je angefangene 15 Minuten. Im Falle das wir vergebens zu Euch kommen berechnen wir extra Transportkosten.

Eine extra Gebühr von 250 DKK inkl. Mehrwertsteuer wird fällig für Lieferungen (Verleiher liefert an Leiher) und Selbstabholungen vor 12.00 Uhr, weil mit der frühen Lieferung/Selbstabholung Mehrkosten, im Zusammenhang mit Tests und Instandhaltungsarbeiten die den erneuten Einsatz des retournierten Equipments vom Vorabend zu gewährleisten, verbunden sind.

Es fällt ein Sonntagszuschlag von 500 DKK für Abholungen (Verleiher holt bei Leiher) und ....€ für Selbstabholung (Leiher retourniert zu Verleiher) an.

Der Verleih endet, soweit nicht audrücklich anders vereinbart, um 12 Uhr am Folgetag und das Equipment muß zwischen 10.00 und 12.00 Uhr retourniert sein. Normalerweise haben wir an Sonntagen geschloßen, diese zählen also nicht, es sei denn Du bezahlst uns für Dich zu öffnen (Vereinbare etwaige Details mit uns). Wenn Du also als letzten Tag Deiner Leiheperiode Samstag wählst, verlangen wir das geliehene Equipment normalerweise am darauffolgenden Montag Retour. Montags sind wir darüberhinaus flexibel und haben neben der frühen Retourvariante von 10.00Uhr bis 12.00 Uhr auch die Option das Equipment zwischen 16.00 und 17.00 Uhr zurückzuliefern. Liefert Ihr das Equipment nicht zur vereinbarten Zeit zurück erheben wir einen erneuten, unseren aktuellen Tagespreisen entsprechenden Leihepreis.

Der Leihende erklärt sich durch Abschluß einer Leihevereinbarung mit den oben angeführten Bedingungen einverstanden.